Der Arbeitgeber hat im Sinne der gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften die umfassende Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in seinem Unternehmen. Diese Verantwortung ist untrennbarer Bestandteil seiner unternehmerischen Gesamtverantwortung, sodass der Unternehmer-/Arbeitgeber für eine geeignete und wirksame Organisation des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes verantwortlich ist, d.h. der Arbeitgeber muss eine geeignete Arbeitsschutzorganisation bereitstellen und diese in die betrieblichen Abläufe integrieren. Aus dem Pflichtenkanon der Gesetze, insbesondere dem Arbeitsschutzgesetz, sind die nachfolgenden arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen hervorzuheben…
Weiterhin hat die Betriebssicherheitsverordnung eine erheblich große
Bedeutung im Arbeitsschutz, denn sie regelt die Bereitstellung von
Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch
die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Errichtung und den Betrieb von überwachungsbedürftigen
Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Das
in ihr enthaltene Schutzkonzept ist auf alle von Arbeitsmitteln ausgehenden
Gefährdungen anwendbar.
Zur Umsetzung der bestehenden Arbeitsschutzvorschriften kann der
Unternehmer nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes- bzw. der DGUV
Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, die
ihn beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und einer wirksamen Unfallverhütung in
festgelegtem Umfang unterstützen.
Auf dieser Basis bieten wir unseren Kunden die bestmögliche Betreuung
in allen Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an. Unser
Handlungs-/Leistungsspektrum erstreckt sich dabei u.a. auf den Aufbau einer
geeigneten Arbeitsschutzorganisation, der Mitwirkung-/Durchführung von
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, der Erstellung eines
Prüfkatasters für prüfpflichtige Arbeitsmittel, etc.
Weiterhin erstellen wir passende Schulungs-/Unterweisungspläne für die
individuelle Arbeitssituation im Betrieb; die Form IT-gestützter Medien wird
dabei besonders Rechnung getragen.